Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.10.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,53
BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 (https://dejure.org/1985,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - Notlage - Einreiseverweigerung - Abschiebungsmaßnahme

  • hjil.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 589
  • DVBl 1985, 579
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84
    Denn bei dieser Argumentation wird ein zu weiter (vgl. Urteil BVerwGE 67, 184 [187 f.] [hier: V (549) 450 a]) Politikbegriff zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84
    Das entspricht auch dem Flüchtlingsbegriff in Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz [der Genfer Konvention] Ä GK Ä, der sich nach der Rechtspr. des Senats im wesentlichen mit dem Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG deckt (vgl. zuletzt BVerwGE 68, 171 [172 f.] [hier: V (549) 455 a]).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Die grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfrage sei mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (DVBl 1985, 579) noch nicht abschließend beurteilt.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Das wird, so hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) ausgeführt, regelmäßig anzunehmen sein, wenn die Aussperrung Staatsangehörige betrifft.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem in dieser Sache ergangenen Kammerbeschluß vom 2. Juli 1993 ausgeführt, daß die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) geäußerte Auffassung, die Verweigerung der Wiedereinreise für Staatenlose durch das bisherige Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts diene nicht asylrechtlichen Zielen, wenn der Staat ein Interesse daran habe, Gefahren für die Staatssicherheit durch potentielle Unruhestifter vorzubeugen, könne nicht als abschließende Problemlösung angesehen werden.

    Mit diesem Sinngehalt hat der Senat in dem angeführten Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) den Begriff "potentielle Unruhestifter" verwendet und dabei in erster Linie die Unruhen gemeint, die aus Auseinandersetzungen und Kämpfen bestimmter Gruppen - vor allem Palästinensern - untereinander herrühren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    So zur Ausbürgerung unter Geltung der RL 2004/83/EG BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009, a. a. O., Rn. 17 ff.; grundlegend zu Einreiseverweigerungen und Abschiebungsmaßnahmen des Herkunftsstaates BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 1985 - 9 C 30.85 -, NVwZ 1986, 759, juris, Rn. 12, und vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 -, NVwZ 195, 589, juris, Rn. 11; ferner VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O., Rn. 87 ff.; VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2019 - 28 K 247.17 A -, juris, Rn. 58.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 30 und 39).

    Das wird, so hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) ausgeführt, regelmäßig anzunehmen sein, wenn die Aussperrung Staatsangehörige betrifft.

    Die ihn kennzeichnenden Umstände führen zu dem Schluß, daß hier der im Urteil vom 12. Februar 1985 (aaO.) so bezeichnete "Regelfall" der Asylerheblichkeit solcher gegen Staatsangehörige gerichteten Maßnahmen nicht vorliegt.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82   

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https://dejure.org/1984,866
BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82 (https://dejure.org/1984,866)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1984 - 1 WB 98.82 (https://dejure.org/1984,866)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98.82 (https://dejure.org/1984,866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung - Meinungsfreiheit - Einschränkung - Soldaten - Wehrrecht - Einseitige Politische Beeinflussung - Politische Zurückhaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 267
  • NJW 1985, 1658
  • NVwZ 1985, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    - wie BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] -.

    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung führt zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede und vergleichbarer Meinungsäußerungen in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (BVerwGE 73, 237, 238) [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80].

    Solche Pflichten ergeben sich für die Soldaten aus § 7 SG (BVerwGE 43, 48), § 15 SG (BVerwGE 73, 237 ff.), § 17 Abs. 1 und 2 SG (BVerwGE 63, 37) und speziell für Vorgesetzte aus § 10 Abs. 6 SG (BVerwGE a.a.O. und BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3/84).

    Diese grundrechtsbeschränkenden Bestimmungen sind ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden, wobei allerdings stets dem Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte der ihm von der Verfassung her gebührende (vgl. Art. 87 a GG) Stellenwert einzuräumen ist (BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] und 63, 37 sowie BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.).

    Der Vorgesetzte macht sich dabei nicht einer einseitigen politischen Beeinflussung seiner Untergebenen im Sinne des § 15 Abs. 4 SG schuldig (vgl. auch § 10 Abs. 6 SG), auch wenn Hinweise auf die staatsbürgerlichen Pflichten der Soldaten Meinungsäußerungen sind, die dem politischen Bereich zuzurechnen sind (vgl. BVerwGE 73, 237, 239) [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80].

  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    - wie BVerwGE 63, 37 -.

    Solche Pflichten ergeben sich für die Soldaten aus § 7 SG (BVerwGE 43, 48), § 15 SG (BVerwGE 73, 237 ff.), § 17 Abs. 1 und 2 SG (BVerwGE 63, 37) und speziell für Vorgesetzte aus § 10 Abs. 6 SG (BVerwGE a.a.O. und BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3/84).

    Den Soldaten, auch den Vorgesetzten, steht das Recht zu, sich in Rede und Schrift kritisch mit politischen Fragen, auch mit verteidigungspolitischen Fragen, auseinanderzusetzen und sich dabei auch in Widerspruch zu Meinungen von Vorgesetzten und Kameraden zu setzen (BVerwGE 63, 37).

    Unabhängig von den für alle Staatsbürger nach Art. 5 Abs. 2 GG geltenden Einschränkungen stellen für Soldaten und speziell für solche in Vorgesetztenfunktionen ehrverletzende oder diffamierende Äußerungen auch im politischen Meinungskampf im allgemeinen eine Verletzung der Dienstpflichten dar (BVerwGE 63, 37).

  • BVerwG, 25.07.1984 - 2 WDB 3.84

    Wehrrecht - Soldat - Hauptmann - Kompaniechef - Pflichtverletzung - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Solche Pflichten ergeben sich für die Soldaten aus § 7 SG (BVerwGE 43, 48), § 15 SG (BVerwGE 73, 237 ff.), § 17 Abs. 1 und 2 SG (BVerwGE 63, 37) und speziell für Vorgesetzte aus § 10 Abs. 6 SG (BVerwGE a.a.O. und BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3/84).

    Diese grundrechtsbeschränkenden Bestimmungen sind ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden, wobei allerdings stets dem Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte der ihm von der Verfassung her gebührende (vgl. Art. 87 a GG) Stellenwert einzuräumen ist (BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] und 63, 37 sowie BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls läßt sich der Vorwurf auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in dem offenen Brief der Dienstgrad des Antragstellers wiedergegeben worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.), indes nicht aufrechterhalten.

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Der Antragsteller hat indes mit seinem offenen Brief auf das gegenüber den zur Verteidigung kritisch eingestellten Gruppierungen abwertende Urteil des damaligen Kommandeurs der Heimatschutzbrigade ... reagiert und nun seinerseits zu Formulierungen gegriffen, die Schärfen und Überspitzungen enthalten (vgl. BVerfGE 54, 129, 138 ff. [BVerfG 13.05.1980 - 1 BvR 103/77]; 60, 234, 241 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80]).

    Der Antragsteller darf im Interesse der Freiheitsvermutung nicht die Befürchtung haben, wegen einer erlaubten Kritik an den Ausführungen des damaligen Kommandeurs der Heimatschutzbrigade ... mit einer erzieherischen Maßnahme wegen eines rechtswidrigen Verhaltens überzogen zu werden, wenn er sich bei seiner Wortwahl an den angegriffenen Äußerungen orientiert hat (BVerfGE 54, 139 [BVerfG 13.05.1980 - 1 BvR 103/77]).

  • BVerwG, 25.03.1969 - I WB 22.69

    Entfernung eines Vermerks der Missbilligung des Verhaltens eines Soldaten durch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    - Fortführung von BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69] und 53, 239 -.

    Solche erzieherische Maßnahmen können mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO dann angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO; vgl. BVerwGE 33, 274 [BVerwG 25.03.1969 - I WB 22/69]; 53, 239 [BVerwG 12.01.1977 - I D 55/76]; BVerwG Beschlüsse vom 12. Oktober 1983 - 1 WB 128/82 - und - 1 WB 93/82).

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 84.77

    Erzieherische Maßnahme - Beschwerdeverfahren - Nachschieben rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Die Rechtssphäre des Betroffenen wird stets berührt sein, wenn die erzieherische Maßnahme in einer Mißbilligung oder Zurechtweisung (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1978 - 1 WB 84/77) besteht.

    Generalmajor B. (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 139) hat bei der rechtlichen Würdigung des Verhaltens des Antragstellers die zentrale Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG verkannt.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Denn der Antragsteller hat den damaligen Kommandeur der Heimatschutzbrigade ... nicht falsch "zitiert" und ihm Äußerungen "in den Mund gelegt", die er so nicht getan hatte (vgl. BVerfGE 54, 148, 155 ff.) [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvR 185/77].
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Durch die Verwendung des Begriffs "Friedensbewegung" in der inhaltlichen Wiedergabe der Rede hat der Antragsteller bei seiner Meinungsäußerung den Freiheitsbreich, der durch Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet ist, nicht überschritten (vgl. etwa BVerfGE 54, 208, 218) [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvR 797/78].
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Der Antragsteller hat indes mit seinem offenen Brief auf das gegenüber den zur Verteidigung kritisch eingestellten Gruppierungen abwertende Urteil des damaligen Kommandeurs der Heimatschutzbrigade ... reagiert und nun seinerseits zu Formulierungen gegriffen, die Schärfen und Überspitzungen enthalten (vgl. BVerfGE 54, 129, 138 ff. [BVerfG 13.05.1980 - 1 BvR 103/77]; 60, 234, 241 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80]).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
    Die Wiedergabe des Inhalts der Rede zeigt insoweit auch keine Überspitzung und Schärfe, die bei Beachtung der für die Freiheit der Meinungsäußerung sprechenden Vermutung nicht hingenommen werden könnten (vgl. hierzu auch BGH NJW 1984, 1102 f.).
  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Leutnants in Reserve in den untersten

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 D 55.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Matrosen wegen der Dienstausführung unter

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 100.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Überprüfung erzieherischer Maßnahmen - Nachprüfung

  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 128.82

    Förmliche Mißbilligung - Befehl - Kameradschaftlicher Hinweis - Anspruch auf

  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82

    Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre -

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    § 12 Satz 2 und 3 SG dient damit der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und beschränkt insofern als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die private Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98.82 - BVerwGE 76, 267 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Würdige man die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1984 - 2 WOB 3/84 -, vom 12. April 1978 - 2 WDB 24/77 -, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98/82 - und vom 14. November 1973 - 1 WB 159/71 - richtig, so könne man ihm nicht vorwerfen, sich als Bundeswehrangehöriger in der Öffentlichkeit zu sehr exponiert zu haben.

    Solche Pflichten ergeben sich etwa aus § 7 und § 17 Abs. 2 SG (BVerwG NJW 1985, 1658 m.w.N.).

    Dieses Gebot wird nicht verletzt, wenn ein Soldat außer Dienst und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen sich in Rede oder Schrift kritisch mit politischen, auch wehr- und sicherheitspolitischen Themen auseinandersetzt oder in Diskussionen über die Grundlagen der militärischen Verteidigung und über militärische Strategien eingreift, die in der Öffentlichkeit geführt werden (BVerwGE 63, 37; BVerwG NJW 1985, 1658).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Diese Grenze ist insbesondere dann überschritten, wenn der Beschäftigte wider besseres Wissen oder unter Verletzung der ihm zuzumutenden Sorgfalt unwahre Behauptungen aufstellt oder Vorgesetzte oder Kollegen diffamiert (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98/82 - BVerwGE 76, 267 ; Urteile vom 24. September 1992 - BVerwG 2 WD 13.91, 7.92 - BVerwGE 93, 287 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 A 4.04 - juris Rn. 37 und 63 f., insoweit bei Buchholz 235.1 § 24 BDG Nr. 1 nicht abgedruckt; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Bundesbeamtengesetz, § 53 Rn. 6, § 54 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Dieses Gebot wird nicht verletzt, wenn ein Soldat außer Dienst und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen sich in Rede oder Schrift kritisch mit politischen, auch wehr- und sicherheitspolitischen Themen auseinandersetzt oder in Diskussionen eingreift, die in der Öffentlichkeit geführt werden (vgl. BVerwGE 63, 37; BVerwG NJW 1985, 1658).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Als Staatsbürger und Soldat kann er sich dabei auch kritisch mit politischen Fragen, insbesondere solchen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, auseinandersetzen und dabei selbst in Widerspruch zu Meinungen von Vorgesetzten und Kameraden geraten; er darf in diesem Zusammenhang sogar grundsätzlich auf seine Zugehörigkeit zur Bundeswehr durch die Angabe seines Dienstgrades hinweisen (Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - <BVerwGE 63, 37 [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77]>, vom 25. Juli 1984 - BVerwG 2 WDB 3, 84 - NJW 1985, 160>, und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82]>; BVerwGE 83, 60 [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85]).

    Das öffentliche Eintreten der Vorgesetzten für den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr stellt ohnedies keine unzulässige politische Beeinflussung ihrer Untergebenen dar (BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82]).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97

    Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können Zurechtweisungen und Mißbilligungen mit der Wehrbeschwerde angefochten und von den Wehrdienstgerichten im Rahmen des § 17 WBO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, wenn durch sie in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 100.75 -, BVerwGE 53, 239 , f. m.w.N., vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 -, BVerwGE 76, 267, 270 f. = NZWehrr 1985, 113 und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96, Buchholz 311 § 17 Nr. 17 = NZWehrr 1997, 81 ).

    Das dem Soldaten zustehende Recht der freien Meinungsäußerung umfaßt grundsätzlich auch das Recht, durch Hinzufügung seines Dienstgrades auf die Zugehörigkeit zur Bundeswehr hinzuweisen (Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 -, a.a.O., 272; vgl. auch Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 -, BVerwGE 78, 216, 221 und vom 29, Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 -, ZBR 1988, 128 , f. = DÖD 1988, 141, 143).

    Der Senat hat deshalb auch nicht darüber zu befinden, ob der Antragsteller durch die private Meinungsäußerung als solche Dienstpflichten verletzt hat (vgl. hierzu grundlegend Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 -, BVerwGE 63, 37 , vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 -, BVerwGE 73, 237 , vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 -, a.a.O.; Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 -, a.a.O. und vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 -, a.a.O. sowie BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, 93 ).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96

    Recht der Soldaten - Erzieherische Maßnahmen, Zuständigkeit, Gerichtliche

    Erzieherische Maßnahmen können dann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren; das ist jedenfalls dann der Fall, wenn ihm der Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens gemacht wird (wie Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98.82 = BVerwGE 76, 267 -).

    Erzieherische Maßnahmen können ohne Rücksicht darauf, wie sie formell zu bewerten sind, stets dann mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren (Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - (BVerwGE 76, 267 = NZWehrr 1985, 113) m.w.N.).

    Dieser Vorwurf ist geeignet, den Soldaten in seiner Rechtssphäre zu verletzen und führt nicht nur zur Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern auch zur Anfechtbarkeit der Maßnahme im wehrdienstgerichtlichen Verfahren (Beschluß vom 23. Oktober 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

    Für Meinungsäußerungen kann auch die Form der Veröffentlichung einer Leserzuschrift oder eines öffentlichen Briefes gewählt werden (Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82] [272]>).

    Für Meinungsäußerungen kann auch die Form der Veröffentlichung einer Leserzuschrift oder eines öffentlichen Briefes gewählt werden (BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82] [272]).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Als Sprecher des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL und presserechtlich Verantwortlicher für die Veröffentlichungen dieses Vereins hatte er darüber hinaus Erfahrungen in der Pressearbeit gesammelt und kannte schließlich, wie er in der Berufungshauptverhandlung eingeräumt hat, die Anforderungen an die Zurückhaltungspflicht bei Meinungsäußerungen von Soldaten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit für Soldaten und die Folgen ihrer Verletzung aus seinem eigenen Antragsverfahren BVerwG 1 WB 98.82, das der 1. Wehrdienstsenat durch Beschluß vom 23. Oktober 1984 (BVerwGE 76, 267) entschieden hat, und aus dem disziplinargerichtlichen Verfahren gegen ein Mitglied des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL - BVerwG 2 WD 19.85 -, das der erkennende Senat am 10. Oktober 1985 rechtskräftig mit einer Verurteilung zu einem Beförderungsverbot abgeschlossen hat (BVerwGE 83, 60).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88

    Soldat auf Zeit - Möglichkeit der Entlassung - Erzieherische Maßnahme -

    - im Anschluß an BVerwGE 76, 267 -.

    Da für die Anfechtung erzieherischer Maßnahmen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 76, 267 m.w.N.), ist auch der ausdrückliche Hinweis im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung anzufechten (Walz, NZWehrr 1974, 66).

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 68.96

    Bestimmung des Gegenstands des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das

  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 65.83

    Rechtmäßigkeit einer auf einem fehlerhaft ermittelten Sachverhalt beruhenden

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98

    Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89

    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 85.98

    Rechtmäßigkeit der Zurechtweisung eines Berufssoldaten - Tatsächliches Feststehen

  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91

    Rechtsmittel

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